E-Rechnung Pflicht 2027: wer ab wann umstellen muss \| Nuxbe      [ Zum Inhalt springen ](#main-content)  [   

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 E-Rechnung ab 2027: wer ab wann umstellen muss 
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 Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Ab dem 1. Januar 2027 musst du sie auch ausstellen, wenn dein Unternehmen im Vorjahr mehr als 800.000 € umgesetzt hat. Ab 2028 gilt das für alle.

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 Noch 60 Tage bis zum 1. Januar 2027

Kurz gesagt
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Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Dafür reicht ein E-Mail Postfach.

Beim Ausstellen gibt es eine Übergangszeit. Bis Ende 2026 darfst du noch Papier oder, mit Zustimmung deines Kunden, ein PDF schicken. Für Leistungen im Jahr 2027 gilt das nur noch, wenn dein Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betragen hat. Ab dem 1. Januar 2028 muss jede Rechnung an ein Unternehmen im Inland eine E-Rechnung sein.

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung.

Die drei Stichtage
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 1. Gilt bereits

    1\. Januar 2025

    ### Empfangen ist Pflicht

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail Postfach genügt.
2. Nächster Stichtag

    1\. Januar 2027

    ### Ausstellen ab 800.000 € Umsatz

    Lag dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, schreibst du Rechnungen an Unternehmen im Inland als E-Rechnung. Papier und PDF sind dann vorbei.
3. Danach

    1\. Januar 2028

    ### Ausstellen für alle

    Die Übergangszeit endet für alle Unternehmen. Auch ältere EDI Verfahren, die nicht der Norm entsprechen, laufen Ende 2027 aus.

Übergangsregeln im Überblick
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Entscheidend ist, wann du die Leistung erbracht hast und wie hoch dein Gesamtumsatz im Vorjahr war.

   Leistung erbracht Vorjahresumsatz bis 800.000 € Vorjahresumsatz über 800.000 €     2025 und 2026 Papier geht immer, PDF mit Zustimmung des Kunden   2027 Papier geht immer, PDF mit Zustimmung des Kunden E-Rechnung ist Pflicht   ab 2028 E-Rechnung ist Pflicht    

Eine E-Rechnung darfst du schon heute jederzeit schicken, dafür brauchst du keine Zustimmung des Empfängers.

Wo Papier oder PDF weiter erlaubt sind
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250 €

### Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen, deren Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer 250 € nicht übersteigt, darfst du auch nach 2027 als Papier oder PDF schicken (§ 33 UStDV). Für das PDF braucht es weiter die Zustimmung des Empfängers, die auch stillschweigend gegeben sein kann.

   Privatkunden Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. An Privatkunden schreibst du weiter wie bisher. 

 Kunden im Ausland Ist dein Kunde nicht im Inland ansässig, greift die deutsche Pflicht nicht. 

 Kleinunternehmer Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keine E-Rechnung ausstellen, aber E-Rechnungen empfangen können. 

 Steuerfreie Umsätze Für Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, etwa die Vermietung einer Wohnung, gilt die Pflicht nicht. 

 Fahrausweise Tickets für die Beförderung von Personen dürfen weiter als Papier oder PDF ausgegeben werden. 

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Kostenloser E-Rechnung Check, 20 Minuten
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Wir schauen gemeinsam an, wie du heute Rechnungen schreibst und empfängst, und zeigen dir, was technisch bis zu deinem Stichtag noch fehlt. Kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen
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   Muss mein Unternehmen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen? Ja, wenn dein Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 € lag und du Leistungen an andere Unternehmen im Inland abrechnest. Lag er darunter, darfst du für Leistungen im Jahr 2027 noch Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, PDF Rechnungen schicken. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle. 

 Welcher Umsatz zählt für die Grenze von 800.000 €? Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres nach dem Umsatzsteuergesetz, nicht der Gewinn. Für 2027 zählt also der Gesamtumsatz 2026. Wie er sich bei dir genau berechnet, klärst du am besten mit deinem Steuerbüro. 

 Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung? Nein. Ein PDF ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, die ein Programm ohne Abtippen lesen kann. Ein ZUGFeRD PDF ist beides: lesbar für Menschen und mit eingebetteten Daten für die Buchhaltung. Weichen beide voneinander ab, gelten die Daten. 

 Welche Formate sind erlaubt? Formate nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland üblich sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Die ZUGFeRD Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht. 

 Muss ich schon jetzt E-Rechnungen empfangen können? Ja, seit dem 1. Januar 2025, auch als Kleinunternehmer. Ein E-Mail Postfach reicht dafür. Damit du die Daten nicht abtippen musst, sollte deine Software sie auslesen können. 

 Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden? Nein. Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen Unternehmen, die im Inland ansässig sind. An Privatkunden schreibst du weiter wie bisher. 

 Was gilt für kleine Rechnungen bis 250 €? Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, darfst du dauerhaft als Papier oder PDF schicken. Eine E-Rechnung ist aber auch hier immer erlaubt. 

 Was brauche ich für E-Rechnungen mit Nuxbe? Das Paket ZUGFeRD. Es gehört zu den Premium Paketen, die in der Nuxbe Lizenz enthalten sind. Auf dem Server braucht es Ghostscript für das Format PDF/A-3. Steuersätze, Bankverbindung und Adresse deines Unternehmens sollten in Nuxbe gepflegt sein. 

Hinweis
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Diese Seite fasst die Rechtslage nach § 14 UStG, § 27 Absatz 38 UStG und § 33 UStDV sowie die BMF Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 zusammen, Stand November 2026. Sie ersetzt keine Steuerberatung. Ob und ab wann die Pflicht für dein Unternehmen gilt, klärst du verbindlich mit deinem Steuerbüro.

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